Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich; bleibende unerwünschte gravierende Arzneimittelwirkungen werden nur in ganz seltenen Fällen beobachtet. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares, für die Poliomyelitis in Europa ein (im Juni 2002) bereits erreichtes Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung und andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe sollen von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen entsprechend §20 Abs. 3 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) „öffentlich empfohlen“ werden. Versorgung bei Impfschäden durch „öffentlich empfohlene“ Impfungen leisten die Bundesländer.

Die Impfleistung des Arztes umfasst neben der Impfung:

  • Informationen über den Nutzen der Impfung und die zu verhütende Krankheit
  • Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen und Komplikationen
  • Erhebung der Anamnese und der Impfanamnese einschließlich der Befragung über das Vorliegen möglicher Kontraindikationen
  • Feststellen der aktuellen Befindlichkeit zum Ausschluss akuter Erkrankungen
  • Empfehlungen über Verhaltensmaßnahmen im Anschluss an die Impfung
  • Aufklärung über Beginn und Dauer der Schutzwirkung
  • Hinweise zu Auffrischimpfungen
  • Dokumentation der Impfung im Impfausweis bzw. Ausstellen einer Impfbescheinigung